Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 20/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,61539
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 20/10 (https://dejure.org/2012,61539)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.08.2012 - L 11 AL 20/10 (https://dejure.org/2012,61539)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. August 2012 - L 11 AL 20/10 (https://dejure.org/2012,61539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,61539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - tariflicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 20/10
    Mit dem Bescheid vom 24. Oktober 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Oktober 2007 hat die Beklagte nicht allein die Gewährung von Alg für die Zeit bis zum 5. Juli 2007 abgelehnt, sondern auch die Feststellung getroffen, dass der Anspruch des Klägers bis zu diesem Zeitpunkt nach § 143a SGB III (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung - a.F. - nunmehr: § 158 SGB III in der seit 1. April 2012 geltenden Fassung) ruht (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a/7 AL 48/04 R, Rn 12 - zitiert nach Juris; Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, § 143a Rn 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2012 - L 11 AL 30/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen nach einer Entlassungsentschädigung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 20/10
    Der erkennende Senat hat, wie den Beteiligten bekannt ist, bereits entschieden, dass § 143a Abs. 1 Satz 4 SGB III a.F. nicht eingreift, wenn ein tarifvertraglicher Ausschluss lediglich für betriebsbedingte ordentliche Kündigungen, nicht aber für sonstige ordentliche Kündigungen besteht (vgl. Urteil vom 26. Juni 2012 - L 11 AL 30/09; Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG anhängig: B 11 AL 87/12 B).
  • BSG, 17.12.2012 - B 11 AL 87/12 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 20/10
    Der erkennende Senat hat, wie den Beteiligten bekannt ist, bereits entschieden, dass § 143a Abs. 1 Satz 4 SGB III a.F. nicht eingreift, wenn ein tarifvertraglicher Ausschluss lediglich für betriebsbedingte ordentliche Kündigungen, nicht aber für sonstige ordentliche Kündigungen besteht (vgl. Urteil vom 26. Juni 2012 - L 11 AL 30/09; Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG anhängig: B 11 AL 87/12 B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht